




Das Gesetz sagt:
Leiharbeitnehmer im Sinne des 'Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung'
(AÜG) vom 7.August 1972 -
Mitarbeiter eines Zeitarbeitunternehmens arbeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in einem Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirma. Der Mitarbeiter ist fest angestellt bei der Zeitarbeitfirma. Wenn ein Unternehmen nun einen Personalengpaß hat, kann das Unternehmen bei einer Zeitarbeitfirma einen Mitarbeiter "anfordern" . Die Zeitarbeitsfirma "überläßt" dann für diesen bestimmten Zeitraum ihren Mitarbeiter an das andere Unternehmen. Die Zeitarbeitfirma trägt dabei das volle Arbeitgeberrisiko. Das bedeutet, bei Krankheit oder Urlaub zahlt die Zeitarbeitsfirma den Lohn weiter. Der Kunde bezahlt nur den vorher vereinbarten Stundensatz für die Arbeitszeit. Wenn der Mitarbeiter ausfällt muss das Kundenunternehmen auch nichts bezahlen.
Auch wenn ein Einsatz dann beendet ist, ist der Mitarbeiter weiterhin bei dem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Das heißt, er muss sein Lohn weiterbekommen, auch wenn die Zeitarbeitsfirma noch keinen neuen Auftrag für den Mitarbeiter hat.
Zeitarbeitet bedeutet nicht, dass man nur auf Zeit beschäftigt ist.
ist seit 1975 als Dienstleister im Bereich Zeitarbeit erfolgreich tätig und besitzt seit 1981 die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen:
Unser Unternehmen steht seit mehr als 30 Jahren für herausragende Dienstleistung im Bereich Zeitarbeit für Industrie und Handwerk. Von Beginn an haben wir uns auf den Bereich Elektro und Fernmeldetechnik sowie Schaltschrankbau spezialisiert. Durch diese Konzentration konnten wir uns innerhalb unseres Geschäftsbereiches eine hohe Kompetenz in der Branche erarbeiten.
Unsere langjährigen Kunden schätzen an uns besonders die Zuverlässigkeit und die Qualifikation unserer Mitarbeiter.
Für unsere Mitarbeiter und alle die es werden möchten ist wichtig:
• Die Griese GmbH ist Mitglied im Arbeitgeberverband „Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (kurz „iGZ“).
• Das heißt, dass somit auf alle Arbeitsverträge die zwischen dem iGZ und den DGB-
Konkret bedeutet das für unsere Mitarbeiter:
• ein unbefristeter Arbeitsvertrag
• leistungsgerechte Vergütung mit Zulage bei längerfristigen Einsätzen
• Auslösung je nach Einsatzort
• Nachtschicht-
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
• Urlaubsanspruch von 24 bis 30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit
• Urlaubsgeld
• Weihnachtsgeld je nach Betriebszugehörigkeit
• private Altersvorsorge nach Wunsch des Mitarbeiters
• Arbeitszeitkonten
• Zimmerreservierung für den jeweiligen Einsatzort
• Grundausstattung Werkzeug
• und selbstverständlich die persönliche Schutzausrüstung
Geschäftsführer: Gerd-
Steuer-